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Probenahme Grundwasser, Oberflächenwasser und Sediment

inklusive Montanhydrologischem Monitoring im Bereich der LMBV mbH, vom 5. - 6. März 2024

Aufgrund der hohen Nachfrage wird weiteres Seminar am 21. und 22. Oktober angeboten. Das Seminar ist schon auf unserer neuen Anmeldeplattform eingestellt.

Die gültigen Regelwerke zur normgerechten Durchführung der Probenahme dieser Umweltmedien werden den Teilnehmenden anhand von Beispielen näher gebracht und Besonderheiten und Unterschiede erläutert. Zusätzlich zu länderübergreifenden Regelungen wird auf die Spezifika des montanhydrologischen Monitorings im Bereich der LMBV mbH (niedrige pH-Werte, hohe Eisenkonzentrationen, Bestimmung KS- und KB-Werte etc.) eingegangen, um die Überwachungsaufgaben Dritter im Revier der Braunkohlensanierung zu ermöglichen.

Die Teilnehmenden werden zu qualitätssichernden Maßnahmen wie der Probenahmeplanung, der geforderten Dokumentation vor Ort, aber auch der Instandhaltung der Probenahmeausrüstung und Messgeräten in verschiedensten Anwendungsbereichen ausgebildet.

Jede Theorieeinheit wird dafür von einem nachmittäglichen Praktikum ergänzt, welches das eigene Erproben der erfassten Inhalte und die Beantwortung individueller Fragen in umfangreicher Form zulässt.

Geplantes Programm:

 

1. Tag

 

9:00 - 9:15 Uhr

Begrüßung und Einführung

9:15 – 11:30 Uhr

Planung und Durchführung der Grundwasserprobenahme

11:45 – 12:30 Uhr

Grundlagen zur Seeprobenahme

13:30 - 17:00 Uhr

Praktikum: Bestimmung Säure-/Basekapazität, Probenverdünnung im Feld für Fe(II)- Bestimmung, GW Probenahmeplanung, Kalibrierung von Vor-Ort-Messgeräten

 

2. Tag

 

8:30 – 10:00 Uhr

Probenahme aus Seen, Probenahme von Sedimenten

10:20 – 12:00 Uhr

Abflussmessung und Probenahme, an und aus Fließgewässern

13:00 – 14:30 Uhr

Praktikum: Demonstration, Durchführung von Durchflussmessungen und Probenahme aus fließender Welle, Demonstration, Aufbau, Probenahmetechnik an Grundwassermessstelle

15:00 Uhr Prüfung

15:15 Uhr Auswertung der Durchflussmessung

16:00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung der Prüfungsergebnisse

 

Referenten

Dr. Thomas Sommer (Grundwasser-Zentrum Dresden)

Prof. Felix Bilek (Grundwasser-Zentrum Dresden)

Dr. Susann Berthold (Grundwasser-Zentrum Dresden)

Praktikum: Labor- und Probenahmeteam des Grundwasser-Zentrums Dresden

Abschluss

Nach bestandenem Abschlusstest (Multiple-Choice-Test) wird den Teilnehmern mit einem Zertifikat die erfolgreiche Teilnahme bestätigt.

Themen

  • Grundwasserprobenahme,
  • Überprüfung von Grundwassermessstellen,
  • Durchführung von Durchflussmessungen in Oberflächengewässern,
  • Oberflächenwasser-Probenahme,
  • limnologische Grundlagen,
  • Sedimentprobenahme,
  • praktische Vorführungen und Übungen zur PN-Planung, Durchführung der PN, Vor-Ort-Analytik, Auswertung der W- und Q-Messungen in Vorflutern etc.

Teilnahmegebühr

725 EUR normal

675 EUR ermäßigt (für Behörden und DGFZ/BWK-/BDG-Mitglieder, mit Nachweis)

Anmeldung bitte bis: einen Monat vor dem Termin - weitere Anmeldungen möglich, solange freie Plätze verfügbar sind

Nach dem Meldeschluss erfolgt die Rechnungslegung. Enthalten sind in der Gebühr umfassende Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke, Imbiss und Mittagessen. Bei Nicht-Einhalten der Zahlungsfrist laut Rechnung kann der Platz ggf. an weitere Interessenten vergeben werden.

weitere organisatorische Hinweise

RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG
Die Absage muss schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bis zur Rechnungslegung (i. d. R. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der/die Teilnehmer/in kostenfrei vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt nach Rechnungslegung berechnet das DGFZ e.V. eine Stornogebühr. Es ist eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Teilnehmerentgeltes fällig. Für Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Kursbeginn werden Stornogebühren von 50 %, ab 7 Kalendertagen von 80 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen am Veranstaltungstag ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen.

Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

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